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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 5. Februar 2019 – Burgo Group SpA/Gestore dei Servizi Energetici SpA - GSE

(Rechtssache C-92/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Burgo Group SpA

Rechtsmittelgegnerin: Gestore dei Servizi Energetici SpA - GSE

Vorlagefragen

Steht die Richtlinie 2004/8/EG1 (insbesondere ihr Art. 12) dem entgegen, die Art. 3 und 6 des Decreto legislativo Nr. 20/2007 dahin auszulegen, dass sie die im Decreto legislativo Nr. 79/1999 vorgesehenen Vergünstigungen (insbesondere der Vergünstigungen nach Art. 11 und nach dem Beschluss Nr. 42/02 vom 19. März 2002 der Autorità per l’energia elettrica ed il gas, mit dem die zuvor genannte Bestimmung durchgeführt wurde) auch nicht hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und auch nach dem 31. Dezember 2010 gewähren?

Steht Art. 107 AEUV einer Auslegung der Art. 3 und 6 des Decreto legislativo Nr. 20/2007 in dem unter a) angegebenen Sinne entgegen, soweit diese Bestimmung in dieser Auslegung eine „staatliche Beihilfe“ bewirken und daher gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstoßen kann?

Spiegelbildlich zu den Ausführungen unter a) und b) sowie unter Berücksichtigung des Vorbringens der Rechtsmittelführerin: Entspricht eine nationale Regelung, die die Regelungen zur Stützung der Erzeugung von nicht hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung bis 31. Dezember 2015 fortbestehen lässt, dem unionsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot? So lässt sich das italienische Recht gemäß Art. 25 Abs. 11 Buchst. c Nr. 1 des Decreto legislativo Nr. 28/2011 auslegen, der die angeführten Vorschriften des Art. 11 des Decreto legislativo Nr. 79/1999 ab 1. Januar 2016 bzw. nunmehr (gemäß Art. 10 Abs. 15 des Decreto legislativo Nr. 102 vom 4. Juli 2014) zum 19. Juli 2014 aufhebt.

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1     Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG (ABl. 2004, L 52, S. 50).