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Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 23. April 2019 – Staatssecretaris van Financiën, Kassationsbeschwerdegegnerin: Exter BV

(Rechtssache C-330/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Staatssecretaris van Financiën

Kassationsbeschwerdegegnerin: Exter BV

Vorlagefrage

Führt Art. 121 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften1 dazu, dass eine Zollpräferenzmaßnahme, für die Einfuhrwaren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr unter Anwendung des Nichterhebungsverfahrens in Betracht kamen, auch noch bei der Bestimmung des Betrags der Zollschuld, die bei der Überführung dieser Waren in unverändertem bzw. verändertem Zustand in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht, berücksichtigt werden kann, wenn diese Maßnahme zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ausgesetzt ist?

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1     Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992, L 302, S. 1).