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Rechtsmittel, eingelegt am 21. Dezember 2018 von OY gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. Oktober 2018 in der Rechtssache T-605/16, OY/Kommission

(Rechtssache C-816/18 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: OY (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin N. Flandin)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Mit Beschluss vom 12. Juni 2019 hat der Gerichtshof (Achte Kammer) das Rechtsmittel für unzulässig erklärt.

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