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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. August 2019 – BASF/Kommission

(Rechtssache T-472/19 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Arzneimittel – Zulassung – Omega-3-Säurenethylester – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: BASF AS (Oslo, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Wright, A. Rusanov und H. Boland)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Haasbeek und A. Sipos)

Gegenstand

Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen zur Aussetzung des Vollzugs des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 6. Juni 2019 über die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff „Omega-3-Säurenethylester“, zum Einnehmen bei der Sekundärprophylaxe nach einem Herzinfarkt (C[2019]4336 final) nach Art. 31 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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