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Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Paris (Frankreich), eingereicht am 8. Oktober 2019 – Republik Moldau/Gesellschaft Komstroy, Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft Energoalians

(Rechtssache C-741/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Paris

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Republik Moldau

Rechtsmittelgegnerin: Gesellschaft Komstroy, Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft Energoalians

Vorlagefragen

Ist Art. 1 Nr. 6 des Vertrags über die Energiecharta dahin auszulegen, dass eine Forderung, die sich aus einem Stromverkaufsvertrag ergibt, der nicht zu einem Beitrag des Investors im Empfangsstaat geführt hat, eine „Investition“ im Sinne dieses Artikels darstellen kann?

Ist Art. 26 Abs. 1 des Vertrags über die Energiecharta dahin auszulegen, dass der Erwerb einer Forderung eines anderen Wirtschaftsteilnehmers als der Vertragsstaaten durch einen Investor einer Vertragspartei eine Investition darstellt?

Ist Art. 26 Abs. 1 des Vertrags über die Energiecharta dahin auszulegen, dass eine einem Investor zustehende Forderung aus einem Verkaufsvertrag über Strom, der an die Grenze des Empfangsstaats geliefert wird, eine im Gebiet einer anderen Vertragspartei vorgenommene Investition darstellen kann, wenn der Investor in deren Hoheitsgebiet keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat?

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