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Vorabentscheidungsersuchen der Qorti Ċivili Prim’Awla – Ġurisdizzjoni Kostituzzjonali (Malta), eingereicht am 5. Dezember 2019 – Repubblika/Il-Prim Ministru

(Rechtssache C-896/19)

Verfahrenssprache: Maltesisch

Vorlegendes Gericht

Qorti Ċivili Prim’Awla - Ġurisdizzjoni Kostituzzjonali

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Repubblika

Beklagter: Il-Prim Ministru

Vorlagefragen

Sind der zweite [Unterabsatz von] Art. 19 Abs. 1 EUV und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, sei es separat oder in Verbindung miteinander gelesen, als in Bezug auf die Rechtsgültigkeit der Art. 96, 96A und 100 der Verfassung von Malta anwendbar anzusehen?

Falls die erste Frage bejaht wird: Sind die Befugnisse des Premierministers im Verfahren für die Ernennung der Mitglieder der Richterschaft in Malta als mit Art. 19 Abs. 1 EUV und Art. 47 der Grundrechtecharta im Einklang stehend anzusehen, auch unter Berücksichtigung des 2016 in Kraft getretenen Art. 96A der Verfassung?

Falls die Befugnisse des Premierministers für nicht vereinbar befunden werden: Ist diese Tatsache bei künftigen Ernennungen zu berücksichtigen, oder betrifft sie auch die bisherigen Ernennungen?

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