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Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Gera (Deutschland) eingereicht am 18. November 2019 - Toropet Ltd. gegen Landkreis Greiz

(Rechtssache C-836/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgericht Gera

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Toropet Ltd.

Beklagter: Landkreis Greiz

Vorlagefragen

Ist Art. 10 a) der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 20091 dahin auszulegen, dass die ursprüngliche Einstufung als Material der Kategorie 3 verloren geht, wenn durch Zersetzung und Verderb die Genusstauglichkeit entfällt?

2.    Ist Art. 10 f) der Verordnung Nr. 1069/2009 dahin auszulegen, dass die ursprüngliche Einstufung als Material der Kategorie 3 für Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die Produkte tierischen Ursprungs enthalten, verloren geht, wenn durch spätere Zersetzungs- bzw. Verderbnisprozesse von dem Material eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht?

3.    Ist die Regelung des Art. 9 d) der Verordnung Nr. 1069/2009 einschränkend dahingehend auszulegen, dass mit Fremdkörpern wie Sägespänen vermischtes Material nur dann als Material der Kategorie 2 einzustufen ist, wenn es sich um zu verarbeitendes Material handelt und es zur Fütterung bestimmt ist?

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1     Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (ABl. 2009, L 300, S. 1).