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Klage, eingereicht am 23. Juni 2006 - Andersson u. a. / Kommission

(Rechtssache F-69/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Tommy Andersson (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Kläger

Aufhebung der Verfügungen, mit denen die Anträge der Kläger auf Erlass von Übergangsmaßnahmen durch die Anstellungsbehörde, die im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 und der folgenden Beförderungsverfahren die Gleichbehandlung und ihre wohlerworbenen Rechte gewährleisten sollten, abgelehnt wurden;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen sich zur Begründung ihrer Klage auf Gründe, die mit den im Rahmen der Rechtssache F-47/061 vorgetragenen Klagegründen identisch sind.

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1 - ABl. C 154 vom 1.7.2006, S. 25.