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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 14. November 2006 - Villa u. a. / Parlament

(Rechtssache F-4/06)1

(Ruhegehalt - Übertragung der Ruhegehaltsansprüche - Berechnung der bereits angerechneten Ansprüche)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Renata Villa (Senningerberg, Luxemburg) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti)

Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. de Wachter und M. Mustapha-Pacha)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen vom 8. Februar 2005, mit denen es die Anstellungsbehörde des Europäischen Parlaments abgelehnt hat, den Klägern den Überschussbetrag bei den angerechneten Ansprüchen zu erstatten, der sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Ansprüchen, die in den Jahren der Zugehörigkeit zum italienischen System erworben wurden, und der Anzahl der auf die Gemeinschaften übertragenen ruhegehaltsfähigen Dienstjahre aufgrund einer Neuberechnung der Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche ergibt

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 74 vom 25.3.2006, S. 34.