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Klage, eingereicht am 7. April 2009 - Časta / Kommission

(Rechtssache F-40/09)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Parteien

Kläger: Radek Časta (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Tahotná)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Zum einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des EPSO, den Kläger nicht zu den mündlichen Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/107/07-LAW zuzulassen, weil die Voraussetzung einer dreijährigen Berufserfahrung auf einer Stelle der höheren Führungsebene nicht erfüllt sei. Zum anderen Verurteilung der Beklagten, dem Kläger eine Entschädigung für seinen materiellen und immateriellen Schaden zu zahlen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung Nr. R/45715/08 der Anstellungsbehörde vom 22. Dezember 2008 aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger vor Ablauf von 15 Tagen ab der Rechtskraft des Urteils 20 000 Euro zuzüglich Verzugszinsen ab dem 9. Juni 2008 als Ersatz für seinen materiellen und immateriellen Schaden zu zahlen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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