Klage, eingereicht am 27. März 2009 - B/Parlament
(Rechtssache F-26/09)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: B (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Verurteilung des Parlaments zur Zahlung eines Betrags von 12 000 Euro an den Kläger als Ersatz der Schäden, die er aufgrund des gegen ihn gerichteten Mobbings am Arbeitsplatz und aufgrund des Ausbleibens einer verwaltungsinternen Untersuchung durch eine unabhängige Stelle erlitten hat
Anträge
Der Kläger beantragt,
das Parlament zu verurteilen, an ihn 12 000 Euro als Ersatz der Schäden (immaterieller Schaden, Beeinträchtigung seines politischen Ansehens und seiner Laufbahn, Verletzung seiner Würde und Schädigung seiner Gesundheit) zu zahlen, die er aufgrund des während der Zeit seiner dienstlichen Verwendung beim Parlament gegen ihn gerichteten Mobbings am Arbeitsplatz und aufgrund des Ausbleibens einer verwaltungsinternen Untersuchung durch eine unabhängige Stelle erlitten hat;
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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