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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Dezember 2008 - Efstathopoulos/Europäisches Parlament

(Rechtssache F-144/07)1

(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Bedienstete auf Zeit - Verordnung [EG, Euratom, EGKS] Nr. 2689/95 - Vergütung bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst - Berücksichtigung einer Produktivitätszulage bei der Feststellung der im Rahmen einer neuen Tätigkeit erzielten Bruttoeinkünfte)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: S. Efstathopoulos (Chalandri, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Michi)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė und A. Troupiotis)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2007 über eine Herabsetzung des Ruhegehalts des Klägers und die Wiedereinziehung der zu viel erhaltenen Beträge

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 92 vom 12.4.2008, S. 50.