Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2010 - Almeida Campos u. a./Rat
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2008 -Abwägung der Verdienste zwischen AD-Beamten, die Planstellen für Beamte im Sprachendienst besetzen, und AD-Beamten, die Planstellen mit allgemeinen Aufgaben besetzen))
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Ana Maria Almeida Campos (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und G. Kimberley)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die Klägerinnen im Beförderungsverfahren 2008 nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, und, soweit erforderlich, der Entscheidungen, im selben Beförderungsverfahren die Beamten, deren Namen in der Personalmitteilung Nr. 72/08 vom 21. April 2008 veröffentlichten Liste der Beförderten enthalten sind, nach dieser Besoldungsgruppe zu befördern
Tenor des Urteils
Die Entscheidungen, mit denen der Rat der Europäischen Union es abgelehnt hat, Frau Almeida Campos, Frau Dariol, Frau Morello und Frau Verstreken im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2008 nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Rat der Europäischen Union trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009, S. 40.