Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Oktober 2010 - AB/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Verspätete Beschwerde - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: AB (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, den Vertragsbedienstetenvertrag des Klägers nicht zu verlängern
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010, S. 69.