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Klage, eingereicht am 18. Februar 2011 - Mariën/EAD

(Rechtssache F-15/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Peter Mariën (Elsene, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Theeuwes und F. Pons)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Nichtigerklärung der Entscheidung des Leiters der EU-Delegation in Afghanistan, wonach die Mitglieder dieser Delegation ihr Hotel verlassen und in eine Wohnanlage der EU umziehen mussten

Anträge

Der Kläger beantragt,

die an ihn gerichtete, in einer E-Mail-Nachricht des EU-Sonderbeauftragten und Leiters der EU-Delegation in Afghanistan vom 11. Januar 2011 enthaltene Entscheidung, am 14. Januar 2011 in das Wohngebiet in Kabul, Afghanistan, umzuziehen, aufzuheben;

dem EAD alle Kosten im Zusammenhang mit den vorläufigen Wohnmaßnahmen aufzuerlegen;

dem EAD aufzugeben, an ihn Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro wegen des verursachten psychologischen Stresses und Schadens zu zahlen;

dem EAD die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

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