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Klage, eingereicht am 13. September 2010 - Arroyo Redondo/Kommission

(Rechtssache F-77/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Fernando Arroyo Redondo (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Boigelot und S. Woog)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 10 beförderten Beamten aufzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am 20. November 2009 veröffentlichte Entscheidung der Kommission aufzuheben, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 10 beförderten Beamten der Besoldungsgruppe AD 9 aufzunehmen;

als Folge dieser Aufhebung seine Verdienste erneut gegen die der anderen Bewerber im Beförderungsverfahren 2009 abzuwägen, ihn rückwirkend zum 1. März 2009 nach Besoldungsgruppe AD 10 zu befördern und ihm vom 1. März 2009 an Zinsen auf die ausstehenden Bezüge zu dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz zuzüglich 2 Prozentpunkte zu zahlen, ohne jedoch die Beförderung der Beamten in Frage zu stellen, deren Namen in der am 20. November 2009 veröffentlichten Liste aufgeführt sind;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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