Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 28. Juni 2011 - De Nicola/Europäische Investitionsbank

(Rechtssache F-49/10)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen Investitionsbank - Krankenversicherung - Ablehnung der Übernahme von Kosten für ärztliche Behandlung - Antrag auf Bestellung eines unabhängigen Arztes - Angemessene Frist)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: T. Gilliams und F. Martin im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, die Behandlungskosten für eine Lasertherapie nicht zu ersetzen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 221 vom 14.8.2010, S. 61.