Vorabentscheidungsersuchen des Retten i Kolding, Civilretten (Dänemark) eingereicht am 27. Juni 2013 – FOA, handelnd für Karsten Kaltoft/Billund Kommune

(Rechtssache C-354/13)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Retten i Kolding, Civilretten

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: FOA, handelnd für Karsten Kaltoft

Beklagte: Billund Kommune

Vorlagefragen

Verstößt eine Diskriminierung wegen Fettleibigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen oder durch einen öffentlichen Arbeitgeber im Besonderen gegen das Unionsrecht, wie es zum Beispiel in Art. 6 über die Grundrechte des Vertrags über die Europäische Union zum Ausdruck kommt?

Ist ein eventuelles unionsrechtliches Verbot der Diskriminierung wegen Fettleibigkeit unmittelbar auf das Verhältnis zwischen einem dänischen Staatsangehörigen und seinem Arbeitgeber, der eine Behörde ist, anwendbar?

Hat, sofern der Gerichtshof der Auffassung ist, dass in der Europäischen Union ein Verbot der Diskriminierung wegen Fettleibigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen oder durch einen öffentlichen Arbeitgeber im Besonderen besteht, die Prüfung, ob gegen ein eventuelles Verbot der Diskriminierung wegen Fettleibigkeit verstoßen wurde, gegebenenfalls gemäß der verteilten Beweislast zu erfolgen, so dass zur wirksamen Umsetzung des Verbots in Fällen, in denen der Anschein einer Diskriminierung besteht, die Beweislast auf den beklagten Arbeitgeber zu verlagern ist (vgl. Erwägungsgrund 18 der Richtlinie 97/80/EG1 des Rates vom 15. Dezember1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts)?

Kann Fettleibigkeit als eine vom Schutz der Richtlinie 2000/78/EG2 des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umfasste Behinderung betrachtet werden, und welche Kriterien sind gegebenenfalls ausschlaggebend dafür, dass die Fettleibigkeit einer Person konkret den Schutz dieser Person durch das in dieser Richtlinie enthaltene Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung beinhaltet?

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1 ABl. L 14, S. 6.

2 ABl. L 303, S. 16.