Klage, eingereicht am 29. April 2013 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-39/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der die im Versorgungssystem der Gemeinschaften anzurechnenden, vor dem Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach den neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 (im Folgenden: ADB) festgelegt wurden, und der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung vom 24. Januar 2013 aufzuheben, mit der ihre auf Anwendung der zum Zeitpunkt ihres Antrags auf Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche geltenden ADB und versicherungsmathematischen Sätze gerichtete Beschwerde zurückgewiesen wurde,
die Entscheidung vom 11. Juli 2012 des PMO, mit der die sich aus den neuen ADB ergebenden versicherungsmathematischen Werte angewandt werden, aufzuheben,
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.