Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2012 – Menidiatis/Kommission

(Rechtssache F-79/11)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Ablehnung einer Bewerbung – Durchführung des Aufhebungsurteils – Angemessene Frist – Einzelne Durchführungsmaßnahmen – Verlust einer Chance)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Andreas Menidiatis (Rhode-Saint-Genèse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Antrag auf Zahlung eines Betrags an den Kläger als Ersatz des ihm angeblich aufgrund des Fehlens von Maßnahmen zur Durchführung des Urteils F-128/07 entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Menidiatis trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 311 vom 22.10.2011, S. 47.