Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2012 – Menidiatis/Kommission
(Rechtssache F-79/11)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Ablehnung einer Bewerbung – Durchführung des Aufhebungsurteils – Angemessene Frist – Einzelne Durchführungsmaßnahmen – Verlust einer Chance)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Andreas Menidiatis (Rhode-Saint-Genèse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Antrag auf Zahlung eines Betrags an den Kläger als Ersatz des ihm angeblich aufgrund des Fehlens von Maßnahmen zur Durchführung des Urteils F-128/07 entstandenen materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Menidiatis trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 311 vom 22.10.2011, S. 47.