Klage, eingereicht am 7. Januar 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-2/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Lecce) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen, die Anträge des Klägers auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten zum Erstattungssatz von 100 v. H. abzulehnen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die wie auch immer zustande gekommene Entscheidung aufzuheben, mit der der Antrag vom 17. März 2009 abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, das dienstliche Schreiben vom 9. Juni 2009 aufzuheben;

soweit erforderlich, die wie auch immer zustande gekommene Zurückweisung der Beschwerde vom 15. September 2009, die der Kläger gegen die Ablehnung des Antrags vom 17. März 2009 erhoben hat, aufzuheben;

soweit erforderlich, das dienstliche Schreiben vom 22. September 2009 aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, ihm die Differenz zwischen den von ihm gezahlten Krankheitskosten, die zwischen dem 1. Dezember 2000 und dem 17. März 2009 entstanden sind und um deren Erstattung in diesem Zeitraum mit zahlreichen Anträgen ersucht wurde, und dem von der Gemeinsamen Krankheitsfürsorge ihm bisher erstatteten Betrag oder einen Betrag, den das Gericht für recht und billig hält, zu zahlen, zuzüglich Zinsen aus dieser Differenz oder dem Betrag, den das Gericht für recht und billig hält, ab dem ersten Tag des fünften Monats, der auf den Tag folgt, an dem der Empfänger des Antrags vom 17. März 2009 davon Kenntnis nehmen konnte, in Höhe von 10 % pro Jahr mit jährlicher Kapitalisierung oder mit der Kapitalisierung und ab dem Zeitpunkt, die das Gericht für recht und billig hält;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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