Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 8. Juni 2017 –
AWG/EUIPO – Takko (Southern Territory 23°48’25”S)
(Rechtssache T‑6/16)
„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke Southern Territory 23°48’25”S – Ältere Unionswortmarke SOUTHERN – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 18, 70, 71)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 19)
3. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Southern Territory 23º48’25”S und SOUTHERN
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 20, 22-25, 69, 80, 81)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 28-30)
5. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken – Anerkennung eines gewissen Grades an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 36)
6. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gefahr einer gedanklichen Verbindung
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 78, 79)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. November 2015 (Sache R 735/2015‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Takko Holding und AWG |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die AWG Allgemeine Warenvertriebs GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). |