Klage, eingereicht am 7. Mai 2013 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-40/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt wurden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
festzustellen, dass Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts rechtswidrig ist;
die Entscheidung vom 11. Oktober 2012 aufzuheben, mit der die Anwendung der in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 genannten Parameter auf die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin bestätigt wurde;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.