Beschluss der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 7. Februar 2020 –
Walker u. a./Parlament und Rat

(Rechtssache C789/19 P[R])

„Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts –Verordnung (EU) 2018/1806 – Verlust der Unionsbürgerschaft – Nichtigkeitsklage – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Offensichtliche Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage“

1.      Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende oder widersprüchliche Begründung – Umfang der Begründungspflicht – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit – Voraussetzungen

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 36 und 53 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 119)

(vgl. Rn. 19-23)

2.      Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit

(Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d)

(vgl. Rn. 31-34)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Frau Hilary Elizabeth Walker, Frau Jennifer Ann Cording, Herr Douglas Edward Watson, Herr Christopher David Randolph und Herr Michael Charles Strawson tragen die Kosten.