Klage, eingereicht am 28. April 2010 - AG

(Rechtssache F-25/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: AG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodriguez und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Kündigung der Klägerin nach Abschluss ihrer Probezeit und Ersatz des entstandenen Schadens

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Kündigungsentscheidung vom 14. Mai 2009 zusammen mit der Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde vom 21. Dezember 2009 aufzuheben;

die Anstellungsbehörde auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen ergeben, insbesondere auf die Möglichkeit, eine zweite Probezeit abzuleisten oder die Probezeit zu verlängern, nach deren Abschluss ihre Leistungen neu beurteilt werden;

den Beklagten zur Wiedergutmachung des Schadens zu verurteilen, der ihr sowohl in beruflicher und finanzieller Hinsicht (in Bezug auf das Gehalt und die damit verbundenen Vergünstigungen, die sie vom 16. Mai 2009 bis zum Datum ihrer Wiedereinstellung aufgrund der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hätte erhalten müssen) als auch immateriell (vorläufig veranschlagt auf 50 000 Euro) entstanden ist;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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