Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12.  Dezember 2013 – Simpson/Rat

(Rechtssache F-142/11)1

(Öffentlicher Dienst – Beförderung – Entscheidung, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens in einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD 9 nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern – Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. F. Jensen)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung des Beschlusses, den Kläger trotz erfolgreichen Abschneidens im Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 „Referatsleiterinnen und Referatsleiter (AD 9) im Übersetzungsdienst für die tschechische, estnische, ungarische, litauische, lettische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprache“ nicht nach Besoldungsgruppe AD 9 zu befördern, und auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 9. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Simpson entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 65 vom 3.3.2013, S. 26.