Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de commerce de Paris (Frankreich), eingereicht am 24. Dezember 2018 – Trendsetteuse SARL/DCA SARL

(Rechtssache C-828/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de commerce de Paris

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Trendsetteuse SARL

Beklagte: DCA SARL

Vorlagefrage

Ist Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG vom 18. Dezember 19861 über den Status der Handelsvertreter dahin auszulegen, dass er bedeutet, dass ein selbständiger Gewerbetreibender, der als Auftragnehmer im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers handelt und nicht die Befugnis hat, die Preise und Vertragsbedingungen der Kaufverträge seines Auftraggebers zu verändern, nicht damit betraut ist, diese Verträge im Sinne dieses Artikels zu vermitteln und als Folge davon nicht als Handelsvertreter eingestuft werden und den Status nach dieser Richtlinie in Anspruch nehmen könnte?

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1     Richlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. 1986, L 382, S. 17).