Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 20. Juni 2013 - Marjan Noorzia

(Rechtssache C-338/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Marjan Noorzia

Belangte Behörde: Bundesministerin für Inneres

Vorlagefrage

Ist Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung1 dahin auszulegen, dass er einer Regelung entgegen steht, derzufolge Ehegatten und eingetragene Partner das 21. Lebensjahr bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vollendet haben müssen, um als nachzugsberechtigte Familienangehörige gelten zu können?

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1 ABl. L 251, S. 12.