Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 20. Juni 2013 - Marjan Noorzia
(Rechtssache C-338/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Marjan Noorzia
Belangte Behörde: Bundesministerin für Inneres
Vorlagefrage
Ist Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung1 dahin auszulegen, dass er einer Regelung entgegen steht, derzufolge Ehegatten und eingetragene Partner das 21. Lebensjahr bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vollendet haben müssen, um als nachzugsberechtigte Familienangehörige gelten zu können?
____________1 ABl. L 251, S. 12.