Rechtsmittel, eingelegt am 26. November 2018 von Gugler France gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. September 2018 in der Rechtssache T-238/17, Gugler/EUIPO

(Rechtssache C-736/18 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Gugler France (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Guerlain)

Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Alexander Gugler

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

die Entscheidung des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. September 2018 in der Rechtssache T-238/17 wegen Verstoßes gegen Art. 8 Abs. 4 der Unionsmarkenverordnung in Bezug auf die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Unionsmarkenverordnung aufzuheben;

Herrn Alexander Gugler die Kosten der Klägerin im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Gericht habe gegen Art. 8 Abs. 4 der Unionsmarkenverordnung und folglich gegen Art. L 711-4 des Französischen Gesetzes über das geistige Eigentum verstoßen, indem es versäumt habe, das Bestehen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen dem Inhaber des älteren Rechts (der Klägerin) und dem Anmelder der angegriffenen Marke (dem Beklagten) sowie das mögliche Nichtbestehen einer Verwechslungsgefahr nachzuweisen

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