Klage, eingereicht am 6. November 2008 - Pleijte / Kommission

(Rechtssache F-91/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Johanna Gerdina Pleijte (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Nelissen Grade)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Namen der Klägerin nicht in die vorläufige Liste der vorausgewählten Beamten für das Leistungsnachweisverfahren 2007 aufzunehmen und für die Zwecke dieses Verfahrens die Dauer eines Urlaubs aus persönlichen Gründen von dem Zeitraum von 10 Jahren, der für eine Höherbewertung ihres Dienstalters berücksichtigt wurde, abzuziehen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 7. August 2008, mit der die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben, den Namen der Klägerin nicht in die vorläufige Liste der vorausgewählten Beamten für das Leistungsnachweisverfahren 2007 aufzunehmen;

den Namen der Klägerin rechtzeitig in der Liste der vorausgewählten Beamten hinzuzufügen, um ihr die Teilnahme an dem in Art. 6 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen;

die in der Verwaltungsmitteilung vom 8. Januar 2008 genannte, auf der Grundlage des Beschlusses C(2007)5694 der Kommission vom 20. November 2007 über allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45a des Statuts eingeführte Methode hinsichtlich der Höherbewertung der bei den Organen erworbenen Berufserfahrung zu ändern;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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