Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Juni 2014 – DL/Kommission

(Rechtssache F-13/14)1

(Streichung – Klagerücknahme – Art. 89 Abs. 7 der Verfahrensordnung – Einigung der Parteien über die Kosten)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: DL (Orp-Jauche, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag auf Verlängerung der vorherigen Genehmigung der Erstattung der Logopädiekosten des Sohnes des Klägers im Rahmen der Behandlung seiner schweren Erkrankung für 2012/2013 abgelehnt wurde

Tenor des Beschlusses

1.    Die Rechtssache F-13/14 wird im Register des Gerichts gestrichen.

2.    DL und die Europäische Kommission tragen die Kosten nach Maßgabe ihrer Vereinbarung.

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1 ABl. C 102 vom 7.4.2014, S. 46.