Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Juni 2009 - Ketselidis/Kommission

(Rechtssache F-72/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Zwischenbescheid - Entschuldbarer Irrtum - Fehlen - Stillschweigende Ablehnung - Verspätete Beschwerde- Unzulässigkeit - Urteil eines Gemeinschaftsgerichts - Wesentliche neue Tatsache - Fehlen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michalis Ketselidis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der stillschweigenden Ablehnung des Antrags des Klägers auf Neuberechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, die bei der Übertragung von in Griechenland erworbenen Ruhegehaltsansprüchen auf das Gemeinschaftssystem zu berücksichtigen sind

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Ketselidis trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 272 vom 25.10.2008, S. 51.