Klage, eingereicht am 15. November 2010 - Di Tullio/Kommission

(Rechtssache F-119/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Roberto Di Tullio (Rovigo, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Boigelot und S. Woog)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Dienststellen des OLAF, mit denen dem Kläger die Beurlaubung aus Gründen des nationalen Dienstes nach Art. 18 der BSB versagt wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Dienststellen des OLAF vom 27. April 2010, mit der ihm trotzt des Einberufungsbefehls der Guardia di Finanza vom 24. Februar 2010 die Beurlaubung aus Gründen des nationalen Dienstes versagt wurde, aufzuheben;

die Entscheidung der Kommission vom 10. September 2010, mit der seine Beschwerde teilweise aus anderen Gründen als in der angefochtenen Entscheidung vom 27. April 2010 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

infolge dieser Aufhebungen den Kläger vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2012 aus Gründen des nationalen Dienstes zu beurlauben;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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