Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 2. April 2012 - Società Cooperativa Autonoleggio Piccola arl und Gianpaolo Vivani/Comune di Grottaferrata
(Rechtssache C-163/12)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Società Cooperativa Autonoleggio Piccola arl, Gianpaolo Vivani
Beklagte: Comune di Grottaferrata
Vorlagefragen
Stehen Art. 49 AEUV, die Art. 3, 4, 5 und 6 EUV, die Art. 101 und 102 AEUV sowie die Verordnung (EWG) Nr. 2454/92
2 und die Verordnung (EG) Nr. 12/98 der Anwendung des Art. 3 Abs. 3 und des Art. 11 des Gesetzes Nr. 21 von 1992 entgegen, soweit diese Folgendes vorsehen: "3. Der Sitz des Verkehrsunternehmers und der Einstellplatz müssen ohne Ausnahme in dem Gebiet der Gemeinde liegen, die die Genehmigung erteilt hat." und "... Die Reservierungen für Beförderungen durch Fahrzeugvermietungen mit Fahrzeugführer werden bei den jeweiligen Einstellplätzen vorgenommen. Die Fahrzeugvermietung mit Fahrzeugführer beginnt und endet in jedem einzelnen Fall am Einstellplatz, der in der Gemeinde liegt, die die Genehmigung erteilt hat. Das Fahrzeug muss an diesen zurückzukehren, auch wenn die Abholung des Kunden und die Ankunft am Bestimmungsort im Gebiet anderer Gemeinden erfolgen können. ..."?
Stehen Art. 49 AEUV, die Art. 3, 4, 5 und 6 EUV, die Art. 101 und 102 AEUV sowie die Verordnung (EWG) Nr. 2454/92 und die Verordnung (EG) Nr. 12/98 der Anwendung der Art. 5 und 10 des Regionalgesetzes Nr. 58 der Region Latium vom 26. Oktober 1993 entgegen, soweit diese Folgendes vorsehen: "... Die Abholung des Kunden und der Beginn der Leistung erfolgen innerhalb des Gebietes der Gemeinde, die die Genehmigung erteilt hat." und "...erfolgen die Abholung des Kunden und der Beginn der Leistung ausschließlich im Gebiet der Gemeinde, die die Lizenz oder Genehmigung erteilt hat, und die Fahrten werden zu jedem Bestimmungsort und nach vorheriger Zustimmung des Fahrers zu Bestimmungsorten außerhalb des Gemeindegebiets durchgeführt. ..."?
____________1 - ABl. L 251, S. 1.2 - ABl. 1998, L 4, S. 10.