Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009.

FAB Fernsehen aus Berlin GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Begriff der staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Ausgleich, der die Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen darstellt - Beihilfe zur Förderung der Kultur - Berechtigtes Vertrauen.

Rechtssache T-8/06.


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Dokument Datum Parteien Gegenstand Curia EUR-Lex Autres Liens
Urteil (ABl.)
21/11/2009 FAB / Kommission
Urteil
ECLI:EU:T:2009:386
06/10/2009 FAB / Kommission
Urteil (Information)
ECLI:EU:T:2009:386
06/10/2009 FAB / Kommission
Klage (ABl.)
08/04/2006 FAB / Kommission
Seitenanfang Rechtliche Analyse der Entscheidung oder der Sache

Sammlung der Rechtsprechung

2009 II-00196*

Pub somm

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005)3903 endg. der Kommission vom 9. November 2005, mit der die Zuschüsse, die den Rundfunkanbietern, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in Berlin-Brandenburg nutzen, von den deutschen Behörden gewährt wurden, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden sind

Systematische Übersicht

1.
B Europäische Gemeinschaft (EWG/EG)
  B-09 Staatliche Beihilfen
    B-09.01 Begriff der Beihilfe
      B-09.01.00 Allgemeines
B Europäische Gemeinschaft (EWG/EG)
  B-07 Wettbewerb
    B-07.04 Öffentliche Unternehmen
B Europäische Gemeinschaft (EWG/EG)
  B-09 Staatliche Beihilfen
    B-09.03 Ausnahmen vom Beihilfeverbot
      B-09.03.03 Ermessen der Kommission
B Europäische Gemeinschaft (EWG/EG)
  B-09 Staatliche Beihilfen
    B-09.04 Verfahren zur Kontrolle von Beihilfen
      B-09.04.08 Durchführung der Entscheidung der Kommission und Rückforderung
        B-09.04.08.02 Empfänger der zurückzufordernden Beihilfen


Nachweise zu Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften

Zitate in Gründen

Tenor

Schlussanträge

Information nicht verfügbar


Datum

Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • 12/01/2006

Datum der Schlussanträge

Information nicht verfügbar

Datum der Sitzung

Information nicht verfügbar

Verkündungsdatum

06/10/2009


Bezugsdaten

Veröffentlichung im Amtsblatt

Eingang: ABl. C. 86 vom 08.04.2006, S.31

Urteil: ABl. C. 282 vom 21.11.2009, S.38

Parteien

FAB / Kommission

Schrifttum

  1. Idot, Laurence: Financement partiel du passage à la TNT, Europe 2009 Décembre Comm. nº 461 p.28
  2. Petsetas, Antonis: Dimosies Symvaseis - Kratikes Enischyseis & Agora 2009 p.113-115
  3. Ababou, Dounia: The General Court Confirms The Commission's Economic Approach Of State Aids, European State Aid Law Quarterly 2011 Vol. 10 Issue 1 p.149-152



Analytische Verfahrensdaten

Herkunft der zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage

Information nicht verfügbar

Gegenstand

  • Wettbewerb
  • - Staatliche Beihilfen

Betreffende Vorschriften des nationalen Rechts

Information nicht verfügbar

Betreffende Vorschriften des internationalen Rechts

Information nicht verfügbar

Verfahren und Ergebnis

  • Nichtigkeitsklage : Zurückweisung als unbegründet

Spruchkörper

septième chambre (Tribunal)

Berichterstatter

Moavero Milanesi

Generalanwalt

Information nicht verfügbar

Verfahrenssprache(n)

  • Deutsch

Sprache(n) der Schlussanträge

    Information nicht verfügbar