Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 6. Dezember 2016
Novomatic AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Unionsmarke – Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚HOT JOKER‘ – Widerspruch der Bildmarke mit den Wortbestandteilen ‚joker +‘ – Ablehnung der Eintragung
Rechtssache C-342/16 P
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