Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 26. Februar 2020
Medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH gegen Europäische Kommission
Rechtsmittel – Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Humanarzneimittel – Antrag auf Erteilung einer Zulassung für ein Arzneimittel für seltene Leiden – Beschluss der Kommission, mit dem ein Arzneimittel aus dem Register der Arzneimittel für seltene Leiden gestrichen wird – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Fehlen
Rechtssache C-832/19 P(R)
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ECLI:EU:C:2020:112 |
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