Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 5. September 2019
R gegen P
Vorabentscheidungsersuchen der Judecǎtoria Constanţa
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen – Verordnung (EG) Nr. 4/2009 – Art. 3 Buchst. a und d sowie Art. 5 – Gericht, das mit drei zusammenhängenden, die Ehescheidung der Eltern eines minderjährigen Kindes, die elterliche Verantwortung und die Unterhaltspflicht für das Kind betreffenden Anträgen befasst wird – Feststellung der Zuständigkeit für die Ehescheidung und der Unzuständigkeit für die Entscheidung über die elterliche Verantwortung – Zuständigkeit für die Entscheidung über das Unterhaltsbegehren – Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und Gericht, vor dem er sich rügelos eingelassen hat
Rechtssache C-468/18
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