Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 20. September 2019
FVE Holýšov I s. r. o. u. a. gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Markt für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom – Maßnahmen zur Bestimmung eines Preises für die Mindestabnahme von aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom oder zur Gewährung einer Prämie für Erzeuger dieses Stroms – Änderung der ursprünglichen Maßnahmen – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung nach Abschluss der Vorprüfungsphase für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Art. 107 Abs. 3 Buchst. c AEUV – Beihilfeempfänger und Anteilseigner der Empfänger – Vertrauensschutz – Staatliche Mittel – Zuständigkeit der Kommission für die Prüfung der Vereinbarkeit der Maßnahmen mit anderen Bestimmungen des Unionsrechts als denen des Beihilferechts
Rechtssache T-217/17
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ECLI:EU:T:2019:633 |
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