Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 19. Juni 2019
NeXovation, Inc. gegen Europäische Kommission
Staatliche Beihilfen – Einzelbeihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes für die Errichtung eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Motorsportrennen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Rückzahlung der für unvereinbar erklärten Beihilfen nicht den neuen Eigentümer des Nürburgring-Komplexes betreffe – Nichtigkeitsklage – Keine spürbare Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung – Unzulässigkeit – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliege – Nichtigkeitsklage – Beteiligter – Rechtsschutzinteresse – Zulässigkeit – Verletzung der Verfahrensrechte – Fehlen von Schwierigkeiten, die die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens erfordern – Beschwerde – Veräußerung der Vermögenswerte der Empfänger der für unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen – Offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren – Sorgfältige und unvoreingenommene Prüfung – Begründungspflicht
Rechtssache T-353/15
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ECLI:EU:T:2019:434 |
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