Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2019
Islamic Republic of Iran Shipping Lines u. a. gegen Rat der Europäischen Union
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Einfrieren von Geldern – Außervertragliche Haftung – Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht
Rechtssache T-434/15
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