Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Mai 2019
mobile.de GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Unionsmarke – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein Auto in einer Sprechblase darstellt – Zulässigkeit der Beschwerde vor der Beschwerdekammer – Art. 49 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Einschränkung des Verzeichnisses der von der angemeldeten Marke erfassten Waren und Dienstleistungen – Art. 27 Abs. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 – Umfang der von der Beschwerdekammer vorzunehmenden Prüfung – Verpflichtung zur Entscheidung über einen Einschränkungsantrag
Rechtssache T-629/18
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veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung)
(Angefochtene Entscheidung: R 2653/2017-4)
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ECLI:EU:T:2019:292 |
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