Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 8. Mai 2013.
ENI SpA gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften - Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses - Begründungspflicht - Schwere der Zuwiderhandlung - Multiplikator aus Gründen der Abschreckung - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Erschwerende Umstände - Wiederholungsfall.
Rechtssache C-508/11 P.
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