URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer)
27. Januar 2005(1)
„Richtlinie 98/59/EG – Massenentlassungen – Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter – Anzeige bei der zuständigen Behörde – Begriff ‚Entlassung‘ – Zeitpunkt der Entlassung“
In der Rechtssache C-188/03betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Arbeitsgericht Berlin (Deutschland) mit Entscheidung vom 30. April 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 7. Mai 2003, in dem Verfahren Irmtraud Junkgegen
Wolfgang Kühnel erlässtDER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 30. September 2004,
folgendes