Abteilung Presse und Information

PRESSEMITTEILUNG NR.11/2001

29. März 2001

DER VORABENTSCHEIDUNGSBESCHLUSS IN DEM VERFAHREN C-264/98 BALOG WURDE ZURÜCKGEZOGEN


Das Tribunal de première instance de Charleroi (Belgien) hat durch Beschluss im vereinfachten Verfahren vom 28.03.2001 das Vorabentscheidungsersuchen für gegenstandslos erklärt, da ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Folglich ist auch der Gerichtshof nicht mehr mit dem Verfahren befasst. Die für heute, den 29.03.2001 vorgesehene mündliche Verhandlung für die Verlesung der Schlussanträge von Generalanwältin Christine Stix-Hackl wurde annulliert.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet.

Dieses Dokument liegt in deutscher, englischer und französischer Sprache vor.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Phalippou, Tel.: (352) 4303-3255; Fax: (352) 4303-2734.