Abteilung Presse und Information


PRESSEMITTEILUNG 24 /03

26. März 2003

JAHRESBERICHT 2002 DES GERICHTSHOFES UND DES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht seinen Jahresbericht




Wie stets zu Frühjahrsbeginn stellt der Gerichtshof seinen Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Jahr der Öffentlichkeit vor.

Der Präsident Gil Carlos Rodríguez Iglesias betont in seinem Vorwort, dass das Jahr 2002 für den Gerichtshof durch die Beschäftigung mit seiner Geschichte und seiner Zukunft geprägt war.

Der Gerichtshof, der bei der täglichen Arbeit seiner Aufgabe nachkommt, die Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung des EG-Vertrages zu sichern, hat sein fünfzigjähriges Bestehen gefeiert.

Die Feierlichkeiten haben eine Rückschau auf die Rechtsprechung eines halben Jahrhunderts ermöglicht, bei der man feststellen kann, dass die Gemeinschaftsgerichtsbarkeit in ihren Urteilen die fundamentalen Grundsätze, die im Wortlaut und in der Struktur der Gründungsverträge enthalten waren, herausgearbeitet und die Wesenszüge der Gemeinschaftsrechtsordnung durch ihre Verankerung in der Rechtsprechung definiert hat. Sie boten auch eine hervorragende Gelegenheit, um diejenigen zu ehren, die seit 1952 an dieser Aufgabe mitgewirkt haben.

Die Veranstaltungen zum fünfzigjährigen Bestehen haben den Gerichtshof nicht daran gehindert, den Arbeiten des Konvents für die Zukunft Europas, die in diesem Jahr durchgeführt wurden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Er hat dabei – unter Wahrung der durch seine Aufgabe gebotenen Zurückhaltung – stets positiv reagiert, wenn in den verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich unter anderem mit dem Subsidiaritätsprinzip, den Grundrechten und der Frage der Rechtspersönlichkeit der Union befassten, um seine Mitarbeit ersucht wurde.

Die eigentliche Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz erwies sich als beständig und im Großen und Ganzen mit den Ergebnissen des Vorjahres vergleichbar. Die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen belief sich beim Gerichtshof auf 513 (2001: 434) und beim Gericht auf 331 (2001: 340), die Zahl der neuen Rechtssachen betrug beim Gerichtshof 477 (2001: 504) und beim Gericht 411 (2001: 345). Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben.

Diese Zahlen belegen – wie der Präsident zum Abschluss seines Vorworts zum Jahresbericht 2002 bemerkt – die Intensität der gemeinschaftlichen Rechtsprechungstätigkeit, die vor wichtigen Veränderungen steht, und zwar sowohl im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrages von Nizza mit seinen Konsequenzen für das Rechtssprechungssystem der Gemeinschaft als auch auf die Erweiterung, die der Gerichtshof mit dem Engagement vorbereitet, das bei einem Ereignis von einer solchen Bedeutung für die Zukunft Europas und der Europäischen Union geboten ist.



Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz nicht bindet.

Dieses Dokument ist in allen Amtssprachen verfügbar.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt,
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