Abteilung Presse und Information
PRESSEMITTEILUNG Nº 24 /03
26. März 2003
JAHRESBERICHT 2002 DES GERICHTSHOFES UND DES GERICHTS ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht seinen Jahresbericht
Der Präsident Gil Carlos Rodríguez Iglesias betont in seinem Vorwort, dass das Jahr
2002 für den Gerichtshof durch die Beschäftigung mit seiner Geschichte und seiner Zukunft
geprägt war.
Der Gerichtshof, der bei der täglichen Arbeit seiner Aufgabe nachkommt, die Wahrung des
Rechts bei der Anwendung und Auslegung des EG-Vertrages zu sichern, hat sein fünfzigjähriges
Bestehen gefeiert.
Die Feierlichkeiten haben eine Rückschau auf die Rechtsprechung eines halben Jahrhunderts ermöglicht, bei
der man feststellen kann, dass die Gemeinschaftsgerichtsbarkeit in ihren Urteilen die fundamentalen Grundsätze,
die im Wortlaut und in der Struktur der Gründungsverträge enthalten waren, herausgearbeitet und
die Wesenszüge der Gemeinschaftsrechtsordnung durch ihre Verankerung in der Rechtsprechung definiert hat. Sie
boten auch eine hervorragende Gelegenheit, um diejenigen zu ehren, die seit 1952 an
dieser Aufgabe mitgewirkt haben.
Die Veranstaltungen zum fünfzigjährigen Bestehen haben den Gerichtshof nicht daran gehindert, den Arbeiten
des Konvents für die Zukunft Europas, die in diesem Jahr durchgeführt wurden, besondere
Aufmerksamkeit zu widmen. Er hat dabei unter Wahrung der durch seine Aufgabe gebotenen
Zurückhaltung stets positiv reagiert, wenn in den verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich unter anderem
mit dem Subsidiaritätsprinzip, den Grundrechten und der Frage der Rechtspersönlichkeit der Union befassten,
um seine Mitarbeit ersucht wurde.
Die eigentliche Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz erwies sich als
beständig und im Großen und Ganzen mit den Ergebnissen des Vorjahres vergleichbar. Die
Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen belief sich beim Gerichtshof auf 513 (2001: 434) und
beim Gericht auf 331 (2001: 340), die Zahl der neuen Rechtssachen betrug beim
Gerichtshof 477 (2001: 504) und beim Gericht 411 (2001: 345). Die durchschnittliche Verfahrensdauer
ist gegenüber dem Vorjahr praktisch gleich geblieben.
Diese Zahlen belegen wie der Präsident zum Abschluss seines Vorworts zum Jahresbericht 2002
bemerkt die Intensität der gemeinschaftlichen Rechtsprechungstätigkeit, die vor wichtigen Veränderungen steht, und zwar
sowohl im Hinblick auf das Inkrafttreten des Vertrages von Nizza mit seinen Konsequenzen
für das Rechtssprechungssystem der Gemeinschaft als auch auf die Erweiterung, die der Gerichtshof
mit dem Engagement vorbereitet, das bei einem Ereignis von einer solchen Bedeutung für
die Zukunft Europas und der Europäischen Union geboten ist.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz nicht bindet. Dieses Dokument ist in allen Amtssprachen verfügbar. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Konstantin Schmidt, Tel.: (0 03 52) 43 03-32 55; Fax: (0 03 52) 43 03-27 34. |