Abteilung Presse und Information
PRESSEMITTEILUNG N° 21/04
22. März 2004
BESUCH EINER DELEGATION DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS BEIM GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Bei dem ersten runden Tisch, der aus diesem Anlass stattfand, führte der Präsident
des Gerichtshofes in das Thema Der Einfluss der EU-Erweiterung im Jahr 2004 auf
die Arbeitsweise des Gerichtshofes, insbesondere bei Vorabentscheidungsverfahren ein. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte
das Thema Die Praxis deutscher Gerichte im Hinblick auf Vorabentscheidungsersuchen und Richtervorlagen zum
Bundesverfassungsgericht vor.
In das Thema des zweiten runden Tisches, Die Haftung des Staates wegen Verstoßes
gegen das Gemeinschaftsrecht, führten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Prof. Mr. Christiaan Timmermans,
Präsident der Zweiten Kammer des Gerichtshofes, ein.
Diese Begegnung fand im Rahmen der ständigen engen Beziehungen statt, die der Gerichthof
mit den obersten Gerichten der Mitgliedstaaten unterhält.