Herr Kari Häkämies, Minister der Justiz der Republik Finnland, hat heute in Begleitung von Frau Kirsti Rissanen, Generalsekretärin des Ministeriums der Justiz, Herrn Ahti Rihto, Richter am Obersten Verwaltungsgericht, und hohen Beamten dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg einen offiziellen Besuch abgestattet.
Bei ihrer Ankunft wurden Herr Häkämies und seine Delegation vom Präsidenten des Gerichtshofes Gil Carlos Rodríguez Iglesias, vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz Antonio Saggio sowie vom finnischen Richter am Gerichtshof Leif Sevón und von der finnischen Richterin am Gericht erster Instanz Virpi Tiili empfangen.
Dieser Besuch steht im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Regierungskonferenz und hat dem Minister und dem Gerichtshof einen Gedankenaustausch über die Entwicklung des Aufbaus und der Rolle des Gerichtshofes ermöglicht.
Das Programm umfaßte eine private Unterredung zwischen dem Minister und dem Präsidenten des Gerichtshofes sowie Gesprächsrunden mit den Präsidenten und den Mitgliedern der beiden Gerichte und danach eine Zusammenkunft mit den finnischen Richtern.
Der Gerichtshof verwies bei den während des Besuchs geführten Gesprächen u. a. auf seinen Bericht über bestimmte Aspekte der Anwendung des Vertrages über die Europäische Union(1), in dem der Gerichtshof betont hat, daß er im Hinblick auf die verschiedenen Vorschläge, die seine Zuständigkeit und seinen Aufbau betreffen, vor allem auf die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystems bedacht ist. Um dies zu erreichen, hält er es für unerläßlich, daß die Auslegung und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts weiterhin von einem einzigen unabhängigen Gemeinschaftsorgan vorgenommen werden, dessen Entscheidungen verbindlich sind.
Hervorgehoben wurden ferner die Bemühungen des Gerichtshofes als des gerichtlichen Organs der Gemeinschaften, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gemäß Artikel 177 EG-Vertrag Kontakte zwischen ihm und den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten zu knüpfen.
Das letztgenannte Thema stieß auf großes Interesse bei dem Minister, der die Bemühungen hervorhob, in Finnland die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Der Minister wies ferner darauf hin, daß Finnland bereits vorgeschlagen hat, die Amtszeit von Richter Sevón für die Dauer von 6 Jahren ab 7. Oktober 1997 zu verlängern, um dem Gerichtshof die Gestaltung seiner Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern.
Der Minister fügte hinzu, daß er die Besorgnis des Gerichtshofes über die zunehmende Arbeitsbelastung teilt, die sich auf die Fähigkeit des Organs zur Erledigung der ihm vorgelegten Rechtssachen innerhalb einer für die Bürger angemessenen Frist auswirken könnte.
Schließlich erwähnte der Minister im Zusammenhang mit der Regierungskonferenz den Vorschlag Finnlands, bestimmte Sachgebiete, die derzeit zur dritten Säule gehören, auf die erste Säule zu übertragen und sie damit der Zuständigkeit des Gerichtshofes zu unterstellen.
(1) Dieser Bericht ist bei der Abteilung Presse und Information, Frau Dr. U. Städtler, Tel.: (352) 4303.3255, erhältlich.