Mit Beschluß vom 29. Mai 1997 haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 7. Oktober 1997 bis zum 6. Oktober 2003 sieben Richter und vier Generalanwälte beim Gerichtshof ernannt.
Durch diesen Beschluß werden die Amtszeit von Richter Claus GULMANN, Richter John MURRAY, Richter Gil Carlos RODRIGUEZ IGLESIAS (gegenwärtig Präsident des Gerichtshofes), Richter Romain SCHINTGEN, Richter Leif SEVÓN und Richter Melchior WATHELET sowie die der Generalanwälte Francis JACOBS und Dámaso RUIZ-JARABO COLOMER verlängert.
Da drei Mitglieder des Gerichtshofes am 6. Oktober 1997 aus ihrem Amt ausschieden, haben die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten auch ihre Nachfolger ernannt. Bei den ausscheidenden Mitgliedern handelt es sich um Richter Constantinos Kakouris, Richter beim Gerichtshof seit dem 14. März 1983, Generalanwalt Carl Otto Lenz, Generalanwalt beim Gerichtshof seit dem 11. Januar 1984, und Generalanwalt Michael Bendik Elmer, Generalanwalt beim Gerichtshof seit dem 7. Oktober 1994.
Daher hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften am Montag, dem 6. Oktober 1997, eine feierliche Sitzung anläßlich des Ausscheidens des Richters C. N. Kakouris und des Generalanwalts C. O. Lenz sowie des Amtsantritts von Herrn Krateros IOANNOU als Richter und Herrn Siegbert ALBER als Generalanwalt abgehalten.
Herr Jean MISCHO, Nachfolger von Herrn M. B. Elmer als Generalanwalt, hat sein Amt angetreten und gemäß den Vorschriften der Verträge in der feierlichen Sitzung des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1997 den Eid geleistet.
Herr Jean MISCHO, geboren 1938 und luxemburgischer Staatsangehöriger, studierte Rechts- und Politikwissenschaften an den Universitäten Montpellier, Paris und Cambridge. Er war Mitglied des Juristischen Dienstes der Kommission und Hauptverwaltungsrat in den Kabinetten zweier Mitglieder der Kommission, bevor er verschiedene verantwortliche Stellungen im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Großherzogtums bekleidete und stellvertretender Ständiger Vertreter des Großherzogtums Luxemburg bei den Europäischen Gemeinschaften war. Nach seiner Tätigkeit als Generalanwalt beim Gerichtshof von Januar 1986 bis Oktober 1991 kehrte er in das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten des Großherzogtums Luxemburg zurück, wo er seit 1. Januar 1993 das Amt eines Botschafters/Generalsekretärs ausübte.