ABTEILUNG PRESSE UND INFORMATION

PRESSEMITTEILUNG NR. 26/98

28. April 1998

Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-120/95 und C-158/96

Nicolas Decker/Caisse de maladie des employés privés
und
Raymond Kohll/Union des caisses de maladie

GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE ERZEUGNISSE ERWERBEN SOWIE SICH ZAHNÄRZTLICH BEHANDELN LASSEN UND HIERFÜR KOSTENERSTATTUNG NACH DEN SÄTZEN DES VERSICHERUNGSSTAATS BEANSPRUCHEN

Die Rechtsstreitigkeiten vor dem Gerichtshof betreffen die Erstattung der Kosten für Brillen und für Zahnregulierungen in ambulanter Behandlung.


Der Conseil arbitral des assurances sociales und die luxemburgische Cour de cassation waren mit zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen luxemburgischen Staatsangehörigen und ihrer Krankenkasse befaßt. Sie haben dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob nationale Regelungen mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, nach denen die Erstattung von im Ausland angefallenen Krankheitskosten von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht wird.

Der Kläger Decker erhielt keine Kostenerstattung für eine Brille, die er bei einem Optiker in Arlon (Belgien) gekauft hatte, da dieser Kauf ohne vorherige Genehmigung im Ausland stattgefunden habe. Im Fall des Klägers Kohll hatte sein in Luxemburg niedergelassener Arzt die Genehmigung der Union des caisses de maladie beantragt, damit seine minderjährige Tochter sich einer Zahnregulierung bei einem Zahnarzt in Trier (Deutschland) unterziehen könne. Diese im Code d'assurances sociales vorgesehene Genehmigung wurde mit der Begründung versagt, die Behandlung sei nicht dringend und könne auch in Luxemburg erbracht werden.

Der Gerichtshof hat diese Regelungen, die die Übernahme von im Ausland entstandenen Krankheitskosten von der Genehmigung eines Trägers der sozialen Sicherheit abhängig machen, an den Bestimmungen über den freien Warenverkehr und den freien Dienstleistungsverkehr gemessen.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet

Die Pressemitteilung ist in allen Amtssprachen verfügbar.

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